AGB.
Umsetzung im Auftrag der
Barmenia Krankenversicherung AG
4EVERGLEN UG
Eisentalstr. 11
71332 Waiblingen
Handelsregister: HRB 765808
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter
info@4everglen.de zur Verfügung.
Kontakt: Michael Gnamm
I. Allgemeines
Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese finden in der jeweils gültigen Fassung Anwendung, auch bei zukünftigen Geschäften zwischen den Vertragsparteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfte.Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt.
2. Angebot- und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Abschlüsse und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung verbindlich. In letzterem Fall ersetzt die Rechnung die Auftragsbestätigung. Ergänzungen,Änderungen und Nebenabreden werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.Rechnungen,Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in Prospekten,Rundschreiben, Preislisten, sonstigen Veröffentlichungen oder in unserem Angebot und/oder den dazugehörigen Unterlagen sind nur angenähert maßgeblich. Sie sind nur dann für die Beschaffenheit maßgeblich, wenn wir hierauf ausdrücklich schriftlich hinweisen.
3. Wir behalten uns vor, Änderungen und Verbesserungen hinsichtlich der Konstruktion,der Materialverwendung und der Ausführung vorzunehmen, soweit der Vertragszweck nicht erheblich verändert wird und die Änderung für den Kunden nicht unzumutbar erscheint.An den zum Angebot gehörenden Unterlagen behalten wir uns Eigentum, Urheberrechte und sonstige Rechte vor; Dritten dürfen sie nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden.
4. Preise
Die Preise gelten ohne besondere schriftliche Vereinbarung für den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Lieferungs- und/oder Leistungsumfang ab Lieferwerk, ausschließlich Montage-,Fracht-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Die Mehrwertsteuer kommt in der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung geltenden gesetzlichen Höhe hinzu. Die genannten Preise beruhen auf den Kostenfaktoren zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Sie gelten für einen Zeitraum von vier Monaten nach Vertragsschluss bis zur Erbringung der Lieferung oder Leistung. Danach können sie bei Veränderung der Kosten für Material und Energie, der Lohn- und Frachtsätze, der Mehrwert-und Verkehrssteuer sowie sonstigen Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, die sich auf die Betriebskosten auswirken, den am Tag der RechnungssteIlung gültigen Verkaufspreisen angepasst werden. Übersteigt der Preisanstieg die Erhöhung der Lebenshaltungskosten in demselben Zeitraum, kann der Kunde sich vom Vertrag lösen.Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Die Berechnung erfolgt aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten.Vereinbarte Pauschalpreise für Montagen schließen Zuschläge für notwendig werdende Überstunden, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit nicht ein. Diese können zusätzlich berechnet werden.IV. Zahlung- und VerzugDie Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen,insbesondere Streik und Aussperrung sowie bei Eintritt höherer Gewalt, es sei denn, diese Umstände hätten auf die Liefermöglichkeit keinen Einfluss. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bereits in Verzug befinden. Der Kunde ist über Beginnund Ende derartiger Umstände baldmöglichst in Kenntnis zu setzen.
5. Gefahrübergang- und Versand
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden zu dem Zeitpunkt über, in dem die Ware an den Frachtführer übergeben wird, spätestens jedoch dann, wenn die Ware unser Werk verlässt. Dies gilt auch für Transporte, die von uns selbst ausgeführt werden. Nichtübernahme der Ware oder Unmöglichkeit der Versendung berechtigen uns, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Mit der probeweise Inbetriebnahme gilt unsere Lieferung / Leistung als fertiggestellt. Sie gilt als abgenommen mit Ablauf von zwölf Tagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung, wobei in der Mitteilung der Kunde auf die Frist gesondert hinzuweisen ist.
6. Gewährleistung
Eine Anzeige offensichtlicher Mängel muss uns gegenüber schriftlich spätestens einen Monat nach Lieferung der Leistung erfolgen, ansonsten sind wir von der Mängelhaftung befreit. Dieselbe Ausschlussfrist gilt entsprechend bei verdeckten Mängeln nach deren Aufdeckung. Die Frist für die Mängelanzeige beginnt mit der Aufdeckung durch den Kunden zu laufen. Ist der Kunde Kaufmann,gelten die Untersuchungs- und Rügepflicht nach Maßgabe des Handelsgesetzbuchs. Wir haben das Recht, die Gewährleistungspflicht durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu erfüllen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung Herabsetzung der Vergütung (Minderung)oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen. Bei Bauleistungen kann der Kunde keine Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Schadensersatz ist wegen einer Pflichtverletzung, die auf einer fehlerhaften Lieferung oder Leistung beruht, nur dann geschuldet, wenn uns einem unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Schadens zur Last fällt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen wurde. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, es sei denn, dass für den Vertrag die VDB/B insgesamt vereinbart worden ist. In diesem Fall gelten die Bedingungen der VOB/B insgesamt. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr, es sei denn, es lägen Bau- oder Baustoffmängel vor. Bei Lieferung gebrauchter Ware ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen, soweit der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
7. Haftung
Wir haften bei Pflichtverletzungen oder unerlaubten Handlungen in vollem Umfang für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder fahrlässig gegenüber dem Kunden verursacht haben. Bei sonstigen Schäden entfällt bei einfach fahrlässigen Handlungen eine Haftung. 2. Bei durch uns begangenen von uns zu vertretenden Pflichtverletzungen, die nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werks bestehen, hat der Kunde das Recht, sich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu lösen. Bezieht sich die Pflichtverletzung nur auf einen Teil der Leistung, ist der Kunde nur dann berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, wenn die teilweise Erfüllung des Vertrags für ihn ohne Interesse ist. Eine Lösung vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung nicht von uns zu vertreten ist. Ist der Kunde Unternehmer,juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, entfällt bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung ganz, es sei denn, eine Kardinalpflicht wäre verletzt worden.
8. Eigentumsvorbehalt- und Sicherheit
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung und zwar auch dann, wenn der Kunde Zahlung auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet hat. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Begleichung der aus der Geschäftsverbindung entstandenen Gesamtverbindlichkeiten einschließlich etwaiger im Interesse des Kunden eingegangener Eventualverbindlichkeiten bestehen. Verarbeitung oder Umbildung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender Waren erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass hierdurch für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Erlischt unser Eigentum durch Vermischung oder Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass wir Miteigentum an der neuen Sache wertanteilsmäßig erwerben, wobei Grundlage der Wertbemessung die Höhe des Rechnungswertes ist. Der Kunde tritt mit Vertragsschluss alle ihm zustehenden Forderungen einschließlich Saldenforderungen aus Kontokorrent-Vereinbarungen aus einem Verkauf, einer Be- und Verarbeitung oder Verbindung der von uns gelieferten Waren an uns sicherungshalber ab. Dies gilt auch für sonstige Ansprüche gegen Dritte, die dem Kunden in Zusammenhang mit der Ware zustehen. Wir nehmen die Abtretung an. Die Abtretung ist der Höhe nach beschränkt auf den Lieferwert der laut unserer Rechnungen gelieferten Waren. Der Kunde ist verpflichtet, bei Zahlungsverzug auf unsere Aufforderung die Abtretung offen zu legen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zustellen. Wir sind auch berechtigt, unsererseits die Abtretung dem Schuldner des Kunden gegenüber in diesem Fall offen zu legen und ihn zur Zahlung an uns aufzufordern. 4. Die gelieferte Ware darf ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch anderweitig sicherungsweise übereignet werden. Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen wollen, ist der Kunde verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, unseren Eigentumsvorbehalt geltend zu machen und sofort die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar. Übersteigt der Wert der vom Kunden bestellten Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt ummehr als 20 %, so sind wir zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl des Kunden verpflichtet.
9. Gerichtsstand
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen,wird als Gerichtsstand der Ort unseres Firmensitzes vereinbart. Der Kunde, der nicht Kaufmann, juristische Person des öffentliches Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, kann an diesem Gerichtsstand verklagt werden, wenn er keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthalt hat oder ein solcher bei Klageerhebung nicht bekannt ist. 2. Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Die Anwendung der einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist Waiblingen.